​1. Allgemeines
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1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Firma Prestige Windows and More Kft., nachfolgend auch als Firma Prestige Windows and More Kft. bzw. „Prestige Windows and More“ und dem Vertragspartner, nachfolgend auch als Käufer bzw. Kunde bezeichnet, gelten ausschließlich die Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Prestige Windows and More.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners haben keine Gültigkeit.
1.2 Prestige Windows and More Kft liefert ausschließlich auf Grundlage der folgenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Käufers widerspricht Prestige Windows and More Kft hiermit ausdrücklich. Solche Bedingungen verpflichten Prestige Windows and More Kft nur, wenn Prestige Windows and More Kft ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Insbesondere stellen Erfüllungshandlungen von Prestige Windows and More Kft keine Genehmigung der Bedingungen des Käufers dar.
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2. Auftragsübernahme
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2.1 Angebote von Prestige Windows and More Kft sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen des Käufers haben schriftlich oder in elektronischer Form zu erfolgen.
2.2 Die von Prestige Windows and More Kft daraufhin erstellte Auftragsbestätigung spezifiziert abschließend alle vereinbarten Leistungen. Weitere Leistungen von Prestige Windows and More Kft (z.B. Pläne) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer eigenen Auftragsbestätigung und werden separat berechnet. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Prestige Windows and More Kft.
2.3 Die Auftragsbestätigung ist vom Käufer unverzüglich auf ihre inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen. Allfällige Abweichungen von der Bestellung sind längstens binnen 2 Tagen schriftlich zu rügen, sonst gelten die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Lieferungen und Leistungen unwiderruflich als genehmigt.
2.4 Wird vom Käufer bei der Bestellung mehrflügeliger Fenster keine spezifische Teilung vorgegeben, so erklärt er sich mit der werkseitig vorgenommenen Teilung einverstanden.
2.5 Die Koppelung von Tür-Fenster-Kombinationen muss vom Käufer angegeben werden, um eine eventuell gewünschte Sprossenteilung der Elemente angleichen zu können. Gibt der Käufer bei der Bestellung von Tür- und Fensterkombinationen keine Koppelung an, so erklärt er sich mit der werkseitig vorgenommenen Sprossenteilung einverstanden.
2.6 Stellt Prestige Windows and More Kft fest, dass die Vermögensverhältnisse des Käufers so schlecht sind bzw geworden sind, dass die Ansprüche von Prestige Windows and More Kft gefährdet erscheinen, so hat Prestige Windows and More Kft das Recht vom Vertrag zurückzutreten oder ihre Leistung zu verweigern, bis Zahlung erfolgt oder Sicherheit für ihre Ansprüche geleistet ist.
2.7 Alle Zeichnungen und technischen Unterlagen, die dem Käufer von Prestige Windows and More Kft übergeben werden, bleiben Eigentum von Prestige Windows and More Kft. Der Käufer darf diese Dokumente nur mit schriftlicher Zustimmung von Prestige Windows and More Kft vervielfältigen oder an Dritte weitergeben. Zurückbehaltungsrechte an solchen Unterlagen sind ausgeschlossen.
2.8 Urheberrechte und sonstige gewerbliche Schutzrechte werden von Prestige Windows and More Kft im Zusammenhang mit Angeboten, Verkäufen oder Lieferungen nicht übertragen oder zur Benutzung überlassen.
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3. Preise und Zahlungsbedingungen
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3.1 Die Preise von Prestige Windows and More Kft verstehen sich netto ab Werk (EXW), ohne Abgaben, inklusive Standard-Produktverpackung.
3.2 Für Preis- und Zahlungskonditionen sind die Angaben in der Auftragsbestätigung maßgebend. Alle Zahlungen müssen diesen entsprechend geleistet werden.
3.3 Die in der Auftragsbestätigung genannten Preise sind Festpreise und werden bis zum Zeitpunkt der vereinbarten Lieferung nicht geändert.
3.4 Bei Vertragsabschluss ohne ausdrückliche Vereinbarung des Kaufpreises gilt der am Tag der Lieferung geltende Verkaufspreis (laut Preisliste von Prestige Windows and More Kft) als vereinbart.
3.5 Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist bei Eingang der Auftragsbestätigung eine Anzahlung in der Höhe von 70 % des vereinbarten Kaufpreises und der offene Restbetrag nach Lieferung zur Zahlung fällig. Alle Rechnungen sind innerhalb von 5 Tagen ab Fakturendatum zur Zahlung fällig.
3.6 Rechnungen für Dienstleistungen sind innerhalb von 5 Tagen ab Fakturendatum netto ohne Skonto zur Zahlung fällig.
3.7 Ein Leistungsverweigerungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen. Dem Käufersteht kein Zurückbehaltungsrecht zu.
3.8 Wechsel und Schecks werden lediglich zahlungshalber und nur nachausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung angenommen. Diskont- und Wechselspesen hat der Käufer zu tragen.
3.9 Eine Aufrechnung durch den Käufer ist nur zulässig, wenn und soweit eine Gegenforderung von R/M ausdrücklich schriftlich für unbestritten erklärt oder rechtskräftig festgestellt ist.
3.10 Stundungen und Kreditierungen sind nur bei schriftlicher Vereinbarung wirksam. Auf Verlangen hat der Käufer eine ausreichende Sicherstellung für den kreditierten Kaufpreis zu gewähren. Unterbleibt die verlangte Sicherstellung oder erscheint die eingeräumte Zielgewährung aus anderen Gründen nicht mehr gerechtfertigt, so ist Prestige Windows and More Kft zur Fälligstellung der gesamten Forderung berechtigt.
3.11 Wird ein Zahlungstermin nicht eingehalten, kann Prestige Windows and More Kft seine Forderungen- unabhängig etwaiger Zahlungsvereinbarungen - sofort fällig stellen.
3.12 Bei Verzug des Käufers ist Prestige Windows and More Kft berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu verrechnen.
3.13 Der Käufer verpflichtet sich, für den Fall des Zahlungsverzugs, Prestige Windows and More Kft sämtliche Mahnspesen, insbesondere jene eines Inkassoinstituts oder Rechtsanwalts, zu ersetzen.
3.14 Prestige Windows and More Kft ist berechtigt, Forderungen gegen jedwede Ansprüche oder Forderungen, insbesondere aus für andere Aufträge gewidmeten oder umgewidmeten Zahlungen aufrechnen.
3.15 Dem Vertragspartner bzw. Käufer kommt eine Aufrechnung insbesondere aus Gewährleistungsansprüchen mit Forderungen von Bruckner nicht zu und verzichtet der Vertragspartner ausdrücklich auf die Erklärung der Aufrechnung aus Gewährleistungsansprüchen gegenüber Prestige Windows and More Kft.
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4. Lieferfristen und Lieferung
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4.1 Von Prestige Windows and More Kft genannte Lieferfristen sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als Fixtermin vereinbart werden. Die Lieferfristen beginnen frühestens mit dem Tag der Auftragsbestätigung durch Prestige Windows and More Kft jedoch nicht vor endgültiger Klärung aller technischen Lieferdetails und finanzieller Voraussetzungen zu laufen. Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich - unbeschadet der Rechte von Prestige Windows and More Kft aus dem Verzug des Käufers - um den Zeitraum, um den der Käufer mit seinen Verpflichtungen in Verzug ist; dies gilt sinngemäß, wenn ein Liefertermin vereinbart ist. Bei späteren Abänderungen des Vertrages, welche die Lieferfrist beeinflussen können, verlängert sich die Lieferfrist angemessen, sofern nicht schriftlich besondere Vereinbarungen getroffen werden.
4.2 Prestige Windows and More Kft ist berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen vorzunehmen und darüber Teilrechnungen zu legen.
4.3 Wird die von Prestige Windows and More Kft in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferfrist bzw. der Liefertermin um mehr als 14 Tage überschritten, so ist der Käufer nach Setzung einer Nachfrist von weiteren 14 Tagen berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm die bestellten Produkte noch nicht als versandbereit gemeldet wurden. Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder Verspätung auf Grund von Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
4.4 Ereignisse höherer Gewalt und sonstige Ereignisse, die nicht in der Sphäre von Prestige Windows and More Kft liegen, wie insbesondere Lieferverzögerungen bei einem Vorlieferanten von Prestige Windows and More sowie Streiks, Aussperrungen und sonstige Umstände, welche Prestige Windows and More Kft die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen Prestige Windows and More Kft noch offene Lieferzusagen zu stornieren oder die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zu verlängern. Im letzten Fall kann der Käufer von Prestige Windows and More Kft die Erklärung verlangen, ob Prestige Windows and More Kft vom Vertrag zurücktritt oder innerhalb angemessener Frist liefert. Erklärt sich Prestige Windows and More Kft nicht innerhalb angemessener Frist, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
4.5 Die Verpackung der Ware erfolgt nach Ermessen von Prestige Windows and More Kft und wird nicht zurückgenommen. Griffe und Zubehörteile werden lose beigepackt.
4.6 Prestige Windows and More Kft hat ihre Pflicht erfüllt und Gefahrenübergang auf den Käufer tritt ein:
4.6.1 Bei Lieferung ab Werk und bei vereinbarter Abholung mit der Meldung der Versandbereitschaft.
4.6.2 Bei Lieferung mit vereinbarter Zusendung mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Versendung bestimmte Person oder Anstalt.
4.6.3 Bei Lieferung mit vereinbarter Montage mit Beendigung der von Prestige Windows and More Kft vereinbarungsgemäß durchzuführenden Montagearbeiten.
4.7 Der Käufer verpflichtet sich zur Annahme der von Prestige Windows and More Kft zum vereinbarten Zeitpunkt bereitgestellten Ware. Auch wenn der Käufer die vertragsmäßig bereitgestellte Ware zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt nicht annimmt, gilt der Vertrag seitens Prestige Windows and More Kft als erfüllt. Prestige Windows and More Kft ist bei nicht fristgerechter Abnahme der Ware durch den Käufer berechtigt, die Einlagerung der Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers vorzunehmen und weiters von diesem den tatsächlich erlittenen Schaden und den entgangenen Gewinn zu begehren.
4.8 Bei Versendung von Waren kann Prestige Windows and More Kft die Beförderungsmittel und den Versandweg unter Ausschluss jeder Haftung auswählen. Dieser Ausschluss gilt nicht soweit Prestige Windows and More Kft grob fahrlässig gehandelt hat.
4.9 Für die freie Zufahrt zur Baustelle sowie für eine angemessene Abstellfläche für die gelieferte Ware ist vom Käufer zu sorgen. Weiters ist vom Käufer ausreichendes Entladepersonal bereit zu stellen bzw. ist dafür zu sorgen, dass eine zur Leistungsannahme befugte Person am Zustellort anwesend ist.
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5. Eigentumsvorbehalt
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5.1 Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen Prestige Windows and More Kft und dem Käufer Eigentum von Prestige Windows and More Kft. Als Bezahlung gilt erst der Eingang des Kaufpreises bei Prestige Windows and More Kft.
5.2 Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Jede sonstige Verfügung, insbesondere eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Sicherungszession ist ihm jedoch nicht erlaubt. Pfändungen oder andere Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sind Prestige Windows and More Kft unverzüglich mitzuteilen.
5.3 Sämtliche Forderungen, die dem Käufer aus der Weiterveräußerung der Ware an Dritte erwachsen, tritt der Käufer schon jetzt an Prestige Windows and More Kft ab. Prestige Windows and More Kft nimmt diese Abtretung an. Der Käufer hat Namen und Anschrift des Abnehmers sowie die Höhe seiner Forderungen Prestige Windows and More Kft über Verlangen bekannt zu geben und Prestige Windows and More Kft die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen und Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszufolgen. Der Käufer verpflichtet sich, die Abtretung unverzüglich in seinen Büchern zu vermerken und den Abnehmer der Vorbehaltsware von der Abtretung zu verständigen.
5.4 Bei einem Barverkauf der Vorbehaltsware hat der Käufer den Veräußerungspreis gesondert zu verwahren und sofort in Höhe der nochaushaftenden Forderungen an Prestige Windows and More Kft abzuliefern.
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6. Storno, Änderungen, Umtausch
6.1 Eine Stornierung des Vertrages oder eines Vertragsteiles nach Auftragsbestätigung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Erfolgt dennoch eine Stornierung des Vertrages oder eines Vertragsteiles auf Grund einer Zustimmung von Prestige Windows and More Kft vor Produktionsbeginn, ist der Käufer verpflichtet, eine Stornogebühr in Höhe von 30 % (je Warengruppe angepasst) des für die stornierte Ware vereinbarten Preises zu bezahlen.
6.2 Je nach Fortschritt des Auftrages bestehen gewisse Änderungsmöglichkeiten der Bestellung. Diese sind kostenpflichtig. Bereits bestätigte Liefertermine können bei Änderungen jedoch nicht aufrecht erhalten werden und gelten als aufgehoben.
6.3 Ein Umtausch der Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen. Für den Fall, dass Prestige Windows and More Kft dem Umtausch von Normerzeugnissen ausnahmsweise schriftlich zustimmt, stellt Prestige Windows and More Kft dem Käufer eine Manipulationsgebühr in der Höhe von 5 % des für die umgetauschte Ware vereinbarten Preises in Rechnung. Als Normerzeugnisse gelten ausnahmslos Lagerfenster, die mit keinerlei zusätzlichen Konstruktionen (wie z.B. Rolläden, Führungsschienen, Bohrungen für Fensterbalken) versehen sind. Konfektionierte Fenster werden von Prestige Windows and More Kft in keinem Fall zurückgenommen.
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7. Gewährleistung, Garantie und Haftung
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7.1 Die Gewährleistung für von Prestige Windows and More Kft gelieferte Fenster und Türen richtet sich nach den allgemeinen Qualitätsrichtlinien der Bundeswirtschaftskammer sowie den Bestimmungen des ABGB. Mängel die in Folge nicht ausreichender Pflege, nicht fachgerechter Montage oder Weiterverarbeitung entstehen, sind von der Haftung ausgeschlossen. Diesbezüglich gilt die ÖNORM B 5305 -Fensterinstandhaltung - als verbindlich.
7.2 Die Ware ist bei Übernahme unverzüglich auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu kontrollieren. Mängelrügen hat der Käufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Kalendertagen, in jedem Fall jedoch vor Einbau und Montage der Ware, schriftlich geltend zu machen. Bei Mängel, die erst bei Einsatz der Produkte erkennbar werden, endet die Rügefrist spätestens nach einem Monat, nachdem die Produkte das Lager von Prestige Windows and More Kft verlassen haben. Ersatz bei Glasbruch kann nur erfolgen, wenn dieser bei Anlieferung auf dem Lieferschein vermerkt wird. Spätere Glasbruchreklamationen können nicht mehr anerkannt werden.
7.3 Nachweislich fehlerhaft ab Werk gelieferte Waren werden bei rechtzeitiger Rüge nach Wahl von Prestige Windows and More Kft ausschließlich:
7.3.1 An Ort und Stelle oder an einem anderen Ort nach Wahl von Prestige Windows and More Kft behoben.
7.3.2 Kostenlos ausgetauscht (die ausgetauschten Teile gehen in das Eigentum von Prestige Windows and More Kft über).
7.3.3 Zwecks Reparatur ins Werk Prestige Windows and More Kft retour geholt.
7.4 Reparaturen, die ohne Einverständnis von Prestige Windows and More Kft durch den Käufer selbst oder durch einen Dritten vorgenommen werden, können Prestige Windows and More Kft nicht angelastet werden, und somit erlischt der Anspruch auf Gewährleistung für von Prestige Windows and More Kft gelieferte Produkte.
7.5 Prestige Windows and More Kft hat dem Käufer keinen Schadenersatz zu leisten. Dieser Ausschlussgilt jedoch nicht für Schäden, die von Prestige Windows and More Kft vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden.
7.6 Insbesondere werden Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss oder aus unerlaubter Handlung ausgeschlossen. Der Käufer hat in solchen Fällen unter Ausschluss aller anderen Ansprüche, insbesondere auch solcher nach 7.5, ein Rücktrittsrecht.
7.7 Durch die Mängelbehebung wird die Gewährleistungsfrist nicht verlängert.
7.8 Der Käufer ist für die Richtigkeit der von ihm angegebenen Maße und Details z.B. Anschlagart, Aufgehrichtung selbst verantwortlich, ebenso für die technisch einwandfreie Lösung der von ihm vorgelegten Pläne und Zeichnungen.
7.9 Es gilt ausdrücklich als vereinbart, dass Prestige Windows and More Kft dem Käufer nur für Ersatz bzw. Instandsetzung der mangelhaften Ware (Teile) haftet, und dass der Kunde keinen Anspruch auf Wandlung oder Preisminderung hat. Ein Schadenersatzanspruch besteht nur bei grobem Verschulden des Herstellers, nicht allerdings für Mängelfolge- oder sonstige Begleitschäden, ebenso nicht für Betriebsausfall oder sonstige, mittelbare Schäden.
7.10 Die von Prestige Windows and More angeführten Gewährleistungsfristen beginnen mit dem Auslieferungsdatum entsprechend den Unterlagen der Firma Prestige Windows and More Kft.
7.11 Alle Beschlagsvarianten sind für "Feineinstellungen" ausgerüstet. Diese Feineinstellung ist als Teil der Montageleistung von der Montagefirma durchzuführen. Die Prestige Windows and More Kft Montage- und Einstellrichtlinien sind in jedem Falle, insbesondere bei Selbstmontage, einzuhalten.
7.12 Montagemängel und alle hieraus resultierenden Fehlfunktionen sind ausschließlich von der betreffenden Montagefirma zu vertreten, und fallen nicht in die Prestige Windows and More Kft Garantien.
7.13 Garantie und Gewährleistung gilt, sofern die in den einschlägigen technischen Normen und Standards üblichen Belastungen nicht überschritten werden. Bei unüblichem Produkteinsatz oder unüblicher Produktverwendung entfällt die Garantie zur Gänze.
7.14 Prestige Windows and More Kft übernimmt keine Garantie für Abverkaufselemente, die auf den Verkaufspapieren als solche ausdrücklich gekennzeichnet sind.
7.15 Eventuelle Gewährleistungsansprüche oder Garantieansprüche entbinden den Käufer nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen. Eine Aufrechnung des Käufers mit unbestätigten Gewährleistungs- oder Garantieansprüchen gegenüber Forderungen von Bruckner ist unzulässig und gilt als ausgeschlossen.
7.16 Gewährleistungsansprüche und Garantieleistungen können erst nachvollständiger Bezahlung beansprucht werden.
7.17 Allfällige Garantiefristen schließen die gesetzlichen Gewährleistungsfristen ein.
7.18 Bei Fenstern, die durch unsachgemäße Montage und Hantieren mit spitzen Gegenständen beschädigt werden, erlischt eine allfällige Garantie und kann nicht mehr geltend gemacht werden.
7.18 Prestige Windows and More Kft -Fenster werden werkseitig voreingestellt. Durch unsachgemäße Montage durch den Käufer kann jedoch eine Nacheinstellung erforderlich sein, welche von Prestige Windows and More Kft als Servicearbeit in Rechnung gestellt wird.
7.19 Bei Einstell- oder Servicearbeiten hat der Käufer für einen freien Zugang zu den Fensterelementen zu sorgen. Alle hinderlichen Gegenstände wie z.B. Gardinen, Möbelstücke, etc. müssen vom Käufer entfernt werden. Ebenfalls ist für eine vollflächige Abdeckung des Bodens zu sorgen. Sollte dies nicht der Fall sein, kann Prestige Windows and More Kft für eventuell entstehende Schäden nicht zur Verantwortung gezogen werden.
7.20 Garantieleistungen beziehen sich ausschließlich auf das jeweilige Einzelelement. Werden zwei oder mehr Einzelelemente zu durchgehenden Fenster-/Türflächenverbunden, bedarf dies einer gesonderten Zustimmung der Firma Prestige Windows and More Kft. Ungeachtet dessen, entfällt jeglicher Garantieanspruch dann, wenn die Verbindung einzelner Elemente nicht fach- und sachgerecht erfolgt, ist bzw. nicht dem technischen Standard entspricht.
7.21 Für Veränderungen des Erscheinungsbildes der Oberfläche, insbesondere in Folge von Verschmutzungen, besteht keine Garantie und Gewährleistung. Garantie gilt bzw. Gewährleistungsansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn folgende Punkte beachtet werden:
7.21.1 Außenliegende Bauteile sind einer sehr starken Beanspruchung durch aggressive Umwelteinflüsse ausgesetzt. Es kann zu Ablagerungen durch Industrieabgase, aggressivem Feinstaub/Pollenstaub und saurem Regen kommen. Durch Regen und Tauwasser können diese Ablagerungen die Oberfläche verätzen, und das Aussehen beeinträchtigen. Darum müssen diese Verschmutzungen auf der Außenseite Ihrer Kunststofffenster, insbesondere laut Anleitung der Prestige Windows and More Kft -Pflegerichtlinien, entfernt werden.
7.21.2 Oberflächenschäden, verursacht durch aggressive bzw. scheuernde Reinigungsmittel, sind von der Garantieleistung ausgenommen und bilden keine Grundlage für Gewährleistungsansprüche.
7.21.3 Verfärbungen auf weißen Kunststoffoberflächen, hervorgerufen durch chemische Reaktionen (z.B. durch Zinkpartikelablage von Eternitfassaden oder Eternitfensterbänken) sind nicht Gegenstand von Garantie und Gewährleistung.
7.21.4 Kunststofffenster sind bei Lagerung vor direkter Sonneneinstrahlung zuschützen.
7.21.4 Schutzfolien sind sofort nach dem Einschäumen der Elemente abzuziehen. Bei Zwischenlagerungen ist die Folie spätestens nach vier Wochen zu entfernen.
7.21.5 Holzfenster, die ohne geeignete Endbeschichtung (Dickschichtlasur) bestellt werden, werden ohne Zwischenschliff geliefert, und es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass laut ÖNORM B 5303 eine geeignete Oberflächenbeschichtung gemäß ÖNORM B 2230 Teil 1 vom Käufer selbst vorzunehmen ist, da Imprägnierungen allein keinen ausreichenden Schutz des Holzes bieten. Für alle Reklamationen, Mängel oder Schadenersatzforderungen, die aufgrund des Fehlens einer geeigneten Beschichtung mittelbar oder unmittelbar in Zusammenhang stehen, haftet Prestige Windows and More Kft. nicht.
7.21.6 Bei den Holzarten Lärche, Oregon und Kiefer kann es zu Harzaustritten kommen. Diese Harzaustritte sind naturbedingt und können vom Hersteller nicht beeinflusst werden und begründen daher keinen Garantie- oder Gewährleistungsanspruch. Bei fertig lackierten Holzelementen sind durch den natürlichen Werkstoff Holz, bedingt Farbabweichungen möglich und stellen keinen Reklamationsgrund dar.
7.21.7 Holzfenster sind witterungsgeschützt in einem trockenen Raum bei einer max. Luftfeuchtigkeit von 50 % zu lagern.
7.21.8 Bei bereits eingebauten Holzfenstern sind bei Innenputz und Estricharbeiten die Flügel auszuhängen und in trockenen Räumen zwischenzulagern, da es durch die hohe Luftfeuchtigkeit bei diesen Arbeiten zu Verziehungen der Flügel kommen kann.
7.21.9 Holz - Lasuren: Aus spritztechnischen Gründen ist es möglich, dass einzelne Bestandteile eines Elementes (z.B. Glasleiste, Sprosse, o.ä.) geringfügige Farbabweichungen aufweisen. Diese Unterschiede stellen keinen Reklamationsgrund dar. Dies gilt im speziellen auch für Sonderlasuren, für welche vor Auftragserteilung ein Lasurmuster angefertigt wurde. Des Weiteren ist bei Sonderlasuren auch eine geringfügige Gesamtabweichung im Farbton aufgrund des Größenunterschiedes zwischen Handmuster und fertigem Element möglich. Dieser Umstand stellt keinen Reklamationsgrund dar.
7.21.10 Zum Reinigen der Holzoberflächen dürfen keine aggressiven, lösenden oder scheuernden Reinigungsmittel verwendet werden. Um Schäden zu vermeiden sind daher salmiak- oder alkoholhältige bzw. ätzende Reiniger zu vermeiden.
7.21.11 Ungeeignete Klebebänder bei Abklebearbeiten dürfen nicht verwendet werden. Es dürfen zum Abkleben der Holzfenster nur Klebebänder verwendet werden, welche den ausdrücklichen Vermerk, für die Verwendung dieses Zwecks, aufweisen. Holzoberflächen sind regelmäßig mit Pflegemitteln zu behandeln. Beschädigungen des Anstriches sind sofort mit geeigneten Materialienauszubessern (z.B. Hagelschäden, Holzrisse, Kratzer usw.).
7.21.12 Wenn Prestige Windows and More Kft -Holzelemente durch eine Folie geschützt sind, sind diese Folien sofort nach dem Einbau abzuziehen, da es ansonsten zu Beeinträchtigungen der Farboberfläche kommen kann.
7.21.13 Bei eloxierten Oberflächen, Aluminium hat eine Grundreinigung sowie zwei Mal jährlicher Reinigung nach GRM-Richtlinien (Gütegemeinschaft für die Reinigung von Metallfassaden) zu erfolgen. Vergleichsbasis für Garantie- bzw Gewährleistungsansprüche ist der nach DIN 67530 ermittelte Glanzgrad, der mindestens 30 % des ursprünglichen Wertes beträgt.
7.21.14 Zum Reinigen von eloxierten Oberflächen und Aluminium müssen Neutralreiniger eingesetzt werden, die keinen schädlichen Einfluss auf Oxid- oder Pulverbeschichtung haben.
7.21.15 Für nicht PVD-beschichtete Messingdrücker gibt es keine Oberflächen-Garantie.
7.21.16 Farbunterschiede an Eloxierungen und Pulverbeschichtungen bei Sprossen zueinander und Sprossen zu dem jeweiligen Fensterrahmen sowie bei Aluprofilen und Rolloschienen, sind herstellungs- bzw. materialbedingt und stellen keinen Reklamationsgrund dar.
7.21.17 Abweichungen oder leichte Farbunterschiede bei Holzstrukturen von Aluminiumschalen sind produktionsbedingt, um eine holzähnliche Strukturierung zu erlangen, und stellen somit keinen Reklamationsgrund dar.
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8. Glas
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8.1 Prestige Windows and More Kft gewährt bei Isolierglaselementen (2fach- oder 3fach-Verglasung) 5Jahre Garantie gegen Kondenswasserbildung im Scheibenzwischenraum. Glas als unterkühlte Schmelze gehört zu den spröden Materialien, die keine plastische Verformung (wie z.B. Metalle) zulassen. Bei Überschreiten der Elastizitätsgrenze durch thermische und / oder mechanische Einwirkungen führt dies unmittelbar zum Scheibenbruch. Bei unsachgemäßer Behandlung kann keine Garantie übernommen werden.
8.2 System bedingt ist es aufgrund der Dimensionierung des Glaszwischenraumes, des Querschnittes, der Art der Kreuzverbindungen und der dabei auftretenden Toleranz nicht möglich, eine völlig steife Innensprossenverbindung bzw. Scheinstegverbindung, die eine Scheibenberührung bei Erschütterung verhindert, herzustellen. Beim Öffnen und Schließen der Fenster, aber auch bei Erschütterungen durch den Straßenverkehr kann es zu Klirreffekten kommen. Diese sind aufgrund der technischen Gegebenheiten kein Reklamationsgrund.
8.3 Durch Sonneneinstrahlung bzw. durch die Änderung des äußeren barometrischen Druckes kann es zu Ausbauchungen oder Einbuchtungen der Glasscheiben kommen. Diese aufgrund physikalischer Erscheinungen entstehenden Effekte liegen außerhalb unseres Einflussbereiches und sind daher kein Reklamationsgrund.
8.4 Bei lsoliergläsern können vereinzelt in der Ansicht mehr- oder minderstarke Farbeffekte in Ring- oder Streifenform auftreten. Diese sind auf eine außerordentliche Planparallelität der einzelnen Glasscheiben zurückzuführen. Diese Interferenzerscheinungen sind produktionsbedingt, da eine optimale Planparallelität der Glasscheiben aus Gründen einer verzugsfreien Durchsicht gefordert wird und stellen somit keinen Reklamationsgrund dar.
8.5 Bei 3-fach-lsolierglas werden die Lichtstrahlen durch sechs Glasoberflächengebrochen bzw. abgelenkt, wodurch es speziell bei Nacht zu mehrfacher Spiegelung bestimmter Gegenstände kommen kann. Es handelt sich hier um das reinphysikalische Phänomen der Lichtbrechung und stellt keinesfalls einen Reklamationsgrund dar. Für allgemeine visuelle Prüfungen von Isolierglas gilt die Richtlinie des Bundesinnungsverbandes des Glashandwerkes Hatamar oder die Ö-Norm 3714.
8.6 Zwischen Heizkörper und Isolierglas muss ein Mindestabstand von 30 cm in der Höhe eingehalten werden, um schädliche Belastungen an der Verglasungseinheit zu vermeiden. Gleichzeitig sollte der Heizkörper dem Breitenmaß der Isolierglas-Einheit entsprechen, um eine gleichmäßige Erwärmung der Scheibe zu gewährleisten. Bei Unterschreitung des oben angeführten Heizkörperabstandes muss aus Sicherheitsgründen ein Strahlenschutz dazwischen geschalten sein, da Prestige Windows and More Kft ansonsten keine Garantie für das lsolierglas übernimmt.
8.7 Produktionsbedingt kann es bei Glasscheiben zu Einschlüssen, Blasen, Punkten, Flecken, Strichen und Ähnlichem kommen, wobei bei einer Glasfläche kleiner gleich 1 m2 max. 4 Stk. mit je max. 3 mm Durchmesser und bei Scheiben, die größer als 1 m2 sind, max. 1 Stk. mit je max. 3 mm Durchmesser je umlaufendem Meter Kantenlänge erlaubt sind.
8.8 Kondensation auf der äußeren Scheibenoberfläche tritt vereinzelt bei Fenstern mit hochwärmegedämmten Scheiben am frühen Morgen bei hoher Luftfeuchtigkeit der Außenluft auf. Die Ursache liegt darin, dass die Oberflächentemperatur der äußeren Scheibe des Wärmefunktionsglases nachts wegen der hohen Wärmedämmung unter die Außentemperatur fällt. Dies bedeutet, die Innentemperatur greift bei den hochwärmegedämmten Isolierscheiben kaum noch auf die Außenscheibe durch.In den frühen Morgenstunden kann es dann vorkommen, dass die Außenluft sich etwas schneller erwärmt als die äußere Fensterscheibe. Wegen der hohen Luftfeuchtigkeit kommt es dann zur Kondensation auf der Außenscheibe. Mit zunehmender Erwärmung der Scheibe verschwindet der Beschlag wieder. Diese Erscheinung bei unserem Wärmefunktionsglas ist ein Beweis für die ausgezeichnete Wärmedämmung. Eine Kondensatbildung sowohl auf der Außen- als auch auf der Innscheibe einer Isolierglaseinheit ist also physikalisch bedingt und kann deshalb nicht als Beanstandung anerkannt werden.
8.9 Benetzbarkeit der Glasoberfläche durch Feuchte: Die Benetzbarkeit der Glasoberfläche kann durch Abdrücke von Rollen, Fingern, Etiketten, Papiermaserungen, Vakuumsaugern, durch Glättmittel oder Gleitmittelunterschiedlich sein. Bei feuchten Glasoberflächen infolge Beschlagbildung, Regen oder Reinigungswasser kann die unterschiedliche Benetzbarkeit sichtbar werden. Derartige Erscheinungen sind charakteristische Merkmale und nicht reklamationsfähig.
8.10 Glas - Eigenfarbe. Aufgrund laufender Verbesserungen seitens der Glasindustrie beim Beschichtungsprozess von Wärmefunktionsgläsern, ist es möglich, dass bei Nachbestellungen die Eigenfarbe der Verglasungen geringfügig differiert. Dieser Umstand ist von R/M nicht beeinflussbar und stellt daher keinen Reklamationsgrund dar.
8.11 Spannungsrisse können materialspezifisch nicht ausgeschlossen werden und stellen daher keinen Reklamationsgrund dar. Spannungsrisse bei eingebauten Fenstern sind von der Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen. Hinweis - siehe Qualitätsrichtlinien der Fensterplattform.
8.12 Glasabstandhalter. Die erlaubte Paralitätstoleranz in Bezug auf die Glaskante beträgt ± 3,0 mm. Bei Sonderelementen gilt dieser Grenzwert nicht.
8.13 Butyl darf um 1 mm, an zwei Stellen mit einer Breite von 2 mm und einer Länge von 10 mm in den Scheibenzwischenraum ragen.
8.14 Generell erfolgt die Prüfung der Verglasungseinheit auf Mängel in einem Abstand von ca. 1 m aus einem Betrachtungswinkel, welcher die allgemein übliche Raumnutzung entspricht. Geprüft wird bei diffusem Tageslicht (z.B. bedeckter Himmel), ohne direkter Sonneneinstrahlung und künstlicher Beleuchtung.
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9. Container/Wechselaufbauten, Paletten
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Stellt Prestige Windows and More Kft dem Käufer einen Container/Wechselaufbau zur Verfügung, dann gelten die folgenden Punkte:
9.1 Für etwaige behördliche Genehmigungen für die Aufstellung des Containers/Wechselaufbaus ist der Käufer verantwortlich. Der Käufer haftet Bruckner hinsichtlich jeglicher Inanspruchnahme Dritter aus der Aufstellung eines Containers/Wechselaufbaus.
9.2 Wasser, Schnee und Eis sind unverzüglich vom Container/Wechselaufbau zu entfernen.
9.3 Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass Wechselaufbauten nur auf hierfür geeignetem Untergrund abgestellt werden. Der Abstellplatz ist so zu wählen, dass der Container/Wechselaufbau keine Behinderung, welcher Art auch immer, darstellt. Die Zufahrt zum Abholen des Container/Wechselaufbaues muss ständig gegeben sein.
9.4 Der Wechselaufbau ist nach jeder Entladung ordnungsgemäß zu verschließen (d.h. die Plane muss mit der Zollschnur befestigt und die Planenlatten müssen eingehängt sein, die Bordwände dürfen nicht ausgehängt werden).
9.5 Durch den Käufer bzw dessen Kunden verursachte Reparaturarbeiten am Container/Wechselaufbau werden dem Käufer in Rechnung gestellt.
9.6 Abfälle bzw. Verpackungsmaterialien werden von Prestige Windows and More nicht zurückgenommen. Die Entsorgung von Altfenstern ist vom Käufer selbst über das Recycling-System für Altfenster vorzunehmen; die Entsorgung von Einwegverpackungsmaterialien über das ARA-System. Beinhalten retournierte Container/Wechselaufbauten bzw Palette Altfenster, Einwegverpackungen, Schutt oder sonstige Abfälle, verrechnet Prestige Windows and More Kft dem Käufer die dafür anfallenden Entsorgungskosten.
9.7 Werden Prestige Windows and More Kft -Container/Wechselaufbauten bzw: Paletten stark verunreinigt an Prestige Windows and More Kft zurückgestellt, wird Prestige Windows and More Kft dem Käufer die Kosten für den Reinigungsaufwand in Rechnung stellen.
9.8 Werden Lieferungen von Elementen mittels Metalltransportpaletten durchgeführt, die beim Kunden verbleiben, so wird die Übernahme und die Zurücknahme dieser Transportpaletten in einem Palettenbuch vermerkt. Dieses Palettenbuch wird vom LKW-Fahrer geführt und beidseitig unterschrieben.
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10. Gerichtsstand und Erfüllungsort
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10.1 Für sämtliche Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich dessen Zustandekommen, Anfechtung oder Nichtigkeit gilt ausschließlich ungarisches Recht unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (UNCISG). Die Anwendung des österreichischen IPRG und sonstiger Kollisionsnormen ist ausdrücklich ausgeschlossen.
10.2 Für Klagen von Prestige Windows and More Kft, insbesondere aus Warenlieferungen oder zustande gekommenen Aufträgen oder Verträgen gilt unbeschadet der sich aus dem Gesetzergebenden Gerichtsstände die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Györ in Ungarn sowie Landesgericht Györ in Ungarn als zusätzliche Wahlgerichtsstände vereinbart. Für Klagen gegen Prestige Windows and More Kft wird die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Györ in Ungarn als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
10.3 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist 9023 Györ, Corvin u. 16. fsz.1.
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11. Sonstiges
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11.1 Etwaige mündliche Nebenabreden sind aufgehoben.
11.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder lückenhaft sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt als vereinbart, was in rechtlich zulässiger Weise der unwirksamen Bestimmungwirtschaftlich am nächsten kommt.
11.3 Die Abänderung dieser Bedingungen oder der in ihnen vorgesehenen Bestimmungen haben ausdrücklich und in Schriftform zu folgen. Ein Abgehen von diesen oder anderen in diesen Bedingungen enthaltenen Formerfordernissen bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

