​1. Allgemeines
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​1.1 Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Verkäufe, Lieferungen und sinngemäß auch für Leistungen, soweit nichts Abweichendes vereinbart und von uns schriftlich durch unsere Auftragsbestätigung bestätigt wurde.
Mündliche Erklärungen oder Zusagen unserer Mitarbeiter bleiben bis zu deren schriftlicher Bestätigung unverbindlich.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners haben keine Gültigkeit.
1.2 Ergänzend gelten die ÖNORMEN B 2110 und B 5320 in der zum Vertragsabschlusszeitpunkt gültigen Fassung.
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1.3 Der Vertragspartner ist einverstanden, dass seine uns im Rahmen der Geschäftsverbindung bekannt werdenden Personen-oder Gesellschaftsbezogenen Daten in unseren EDV-Anlagen gespeichert und automatisch verarbeitet werden.
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2. Auftragsübernahme​
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2.1 Angebote von Prestige Windows and More Kft sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen des Käufers haben schriftlich oder in elektronischer Form zu erfolgen. Die von Prestige Windows and More Kft. (GmbH) daraufhin erstellte Auftragsbestätigung spezifiziert abschließend alle vereinbarten Leistungen. Weitere Leistungen von Prestige Windows and More Kft.(GmbH) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer eigenen Auftragsbestätigung und werden separat berechnet.
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2.2 Die Auftragsbestätigung ist vom Käufer auf ihre inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen, insbesondere hinsichtlich der Art, Maße, Menge, Preise und Lieferzeit der Kaufgegenstände. Allfällige Abweichungen von der Bestellung sind vor Unterfertigung der Auftragsbestätigung längstens binnen 2 Tage schriftlich zu rügen, ansonsten gelten durch die Unterfertigung der Auftragsbestätigung die darin enthaltenen Lieferungen und Leistungen unwiderruflich als genehmigt.
2.3 Langt nach Unterfertigung der Auftragsbestätigung eine schriftliche Stornierung des Auftrages durch den Besteller ein, verpflichtet sich der Besteller, eine Stornogebühr von 30% der vereinbarten Auftragssumme zu bezahlen, ohne dass wir einen konkreten Schadenersatznachweis zu erbringen haben. Dies gilt nur für den Fall, dass die Produktion nicht gestartet wurde, ansonsten ist eine Stornierung des Auftrages nicht mehr möglich und die gesamte Auftragssumme wird fällig.
2.4 Prestige Windows and More Kft. (GmbH) ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Käufer trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist mit einer Vorauszahlung oder Teilzahlung in Verzug gerät.
2.5 Alle Zeichnungen und technischen Unterlagen, die dem Käufer von Prestige Windows and More Kft. (GmbH) übergeben werden, bleiben Eigentum von Prestige Windows and More Kft. (GmbH).
Der Käufer darf diese Dokumente nur mit schriftlicher Zustimmung von Prestige Windows and More Kft. (GmbH) vervielfältigen oder an Dritte weitergeben. Zurückbehaltungsrechte an solchen Unterlagen sind ausgeschlossen.
2.6 Abweichungen zu allen von Prestige Windows and More Kft. (GmbH) veröffentlichten Zeichnungen oder Werbematerialien behalten wir uns im Sinne des technischen Fortschrittes vor.
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2.7 Urheberrechte und sonstige gewerbliche Schutzrechte werden von Prestige Windows and More Kft im Zusammenhang mit Angeboten, Verkäufen oder Lieferungen nicht übertragen oder zur Benutzung überlassen.
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3. Preise & Zahlungsbedingungen
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3.1 Sämtliche angeführte Preise sind ohne Montage, ohne Versicherung, ohne Verpackung und sonstige Nebenkosten, die Mehrwertsteuer ist darin nicht enthalten. Bei Vertragsabschluss mit Offenlassung der Preise wird der am Tag der Lieferung geltende Verkaufspreis berechnet.
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3.2 Für Preis- und Zahlungskonditionen sind die Angaben in der Auftragsbestätigung maßgebend. Alle Zahlungen müssen diesen entsprechend geleistet werden.
3.3 Die in der Auftragsbestätigung genannten Preise sind Festpreise und werden bis zum Zeitpunkt der vereinbarten Lieferung nicht geändert.
3.4 Die Verrechnung einer Montage erfolgt nach aufgewendeter Arbeitszeit zuzüglich Fahrtzeit, Fahrtspesen, Taggelder, Nächtigungs-, Material-sowie Transportkosten. Im Zweifel gelten die Preise von Prestige Windows and More Kft. (GmbH) im Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung.
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3.5 Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist bei Eingang der Auftragsbestätigung eine Anzahlung in der Höhe von 70 % des vereinbarten Kaufpreises zu tätigen. Der offene Restbetrag vor Lieferung zur Zahlung fällig. Alle Rechnungen sind innerhalb von 5 Tagen ab Fakturendatum zur Zahlung fällig.
Anders lautende Zahlungsbedingungen bedürfen zu deren Wirksamkeit einer schriftlichen Vereinbarung. Die Fälligkeit des vertraglich festgelegten Entgeltes wird durch die Geltendmachung behaupteter Garantie-, Gewährleistungs-, Schadenersatz-, Produkthaftungs-oder sonstige Ansprüche nicht aufgeschoben.
3.6 Rechnungen für Dienstleistungen sind innerhalb von 5 Tagen ab Fakturendatum netto ohne Skonto zur Zahlung fällig.
3.7 Ab dem Fälligkeitsdatum sind bei Zahlungsverzug bankmäßige Verzugszinsen, in jedem Fall mindestens 12 % p.A. vom Käufer zu bezahlen. Überdies der Besteller verpflichtet sich bei Zahlungsverzug alle Mahn-, Inkasso-und Gerichtskosten zu ersetzen. Wechsel und Schecks werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung angenommen. Diskont-und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers. Zahlungen haben bar oder mittels Überweisung auf ein von Prestige Windows and More Kft. (GmbH) bekanntgegebenes Konto zu erfolgen.
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3.8 Der Besteller erklärt sich damit einverstanden, dass alle Zahlungen die er leistet, zuerst auf Spesen und Kosten, dann auf Zinsen und schließlich auf das Kapital verrechnet werden.
3.9 Ein Leistungsverweigerungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen. Dem Käufer steht laut ONÖRM B 2110 kein Zurückbehaltungsrecht zu.
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4. Lieferfristen & Lieferung​
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4.1 Die Zustellung setzt voraus, dass die Baustelle auf ordentlichen Straßen erreichbar ist. Wir liefern bis zur ersten, leicht erreichbaren, ebenerdigen, geeigneten Lagerfläche, die vom Besteller vorzubereiten und zur Verfügung zu stellen ist. Zustellungen auf Nebenstraßen und im Gebirge können nicht durchgeführt werden. Hier erfolgt die Lieferung bis zu einer Abladestelle, ab dort ist die Ware vom Käufer zu übernehmen und auf eigene Kosten und Risiko weiter zu transportieren. Vertragen und Montieren der Elemente erfolgt nur bei schriftlicher Vereinbarung gegen Verrechnung. Für die sorgfältige Lagerung der Elemente insbesondere im Hinblick auf Diebstahl, Feuchtigkeitsschäden und Beschädigungen, ist der Käufer verantwortlich. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass er oder eine Vertretungsperson die Lieferung übernimmt. Die Ware ist bei Ablieferung auf Vollständigkeit, Ausführung und Beschädigung zu überprüfen und wird mit der ersten Betätigung laut ÖNORM B2110 übernommen. Beschädigte Verpackungen, Kratzer, Druckstellen, Dellen, Abschürfungen etc. sind bei nicht vollständig verpackter Ware sofort bei Ablieferung bei sonstigem Anspruchsverlust zu reklamieren.
4.2 Durch die Angabe bzw. Vereinbarung von Lieferzeiten kommt kein Fixgeschäft zustande. Die in der Bestellung angegebene voraussichtliche Lieferfrist ist nicht verbindlich. Die immer nur als annähernd zu betrachtende Lieferfrist beginnt erst mit dem Einlangen der vom Kunden unterfertigten Auftragsbestätigung, nie jedoch vor endgültiger Klärung aller technischen Lieferdetails und finanzieller Voraussetzungen, z. B. Anzahlungen.
4.3 Gewisse Änderungen einer Bestellung je nach Fortschritt des Auftrages werden von uns akzeptiert, sofern sie für uns durchführbar sind. Diese sind kostenpflichtig und Preis-und Lieferterminanpassungen zur Folge haben und werden in einer ergänzenden Auftragsbestätigung dokumentiert.
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4.4 Sofern nicht ausdrücklich Gesamtlieferung vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Lieferung auch in Teilen durchzuführen. Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder Verspätung ist nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz möglich. Sofern ausdrücklich ein Pönale vereinbart wurde, ist diese mit höchstens 5 % der Nettoauftragssumme insgesamt begrenzt. Werden die von uns angegebenen Liefertermine um drei Wochen überschritten. So ist der Kunde nach Gewährung einer schriftlichen Nachfrist von drei Wochen, die aber nur mit eingeschriebenem Brief gesetzt werden kann, berechtigt, durch schriftliche Erklärung, welche ebenfalls mittels eingeschriebenen Briefes binnen drei Wochen zu erfolgen hat, vom Vertrag zurückzutreten. Alle anderen Ansprüche, ausgenommen Schadenersatzansprüche wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sind ausgeschlossen. Werden angegebene Lieferfristen bei einem Gesamtauftrag nur im Hinblick auf einen Teil überschritten, gilt die vorstehende Vereinbarung mit der Maßgabe, dass der Rücktritt nur bezüglich der Teillieferung zulässig ist, die nicht innerhalb der Nachfrist erfolgt ist.
4.5 Nimmt der Besteller die vertragsmäßig bereitgestellte Ware zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt nicht an, sind wir berechtigt vollständige Zahlung zu verlangen und die Einlagerung der Ware und allfällige Neuzustellung auf Kosten und Gefahr des Bestellers vorzunehmen.
4.6 Bei Nichtannahme der vertragsmäßig bereitgestellten Ware durch den Kunden sind wir nach unserer Wahl berechtigt, entweder Erfüllung zu verlangen oder unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall ist Prestige Windows and More Kft. (GmbH) berechtigt, wahlweise anstelle des Schadenersatzes, eine hiermit ausdrücklich vereinbarte Konventionalstrafe in Höhe von 30 % des vereinbarten Preises im Sinne des § 1336 ABGB bzw. § 348 HGB zu begehren. Die Konventionalstrafe ist insbesondere auch dann zur Zahlung fällig, wenn der berechtigte Rücktritt vom Vertrag noch vor Anfertigung der Ware erfolgt.
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4.7 Unvorhergesehene Lieferhindernisse (Streik, Ausfall von Materiallieferungen, Maschinen-und Werkzeugbruch, Unterbindung der Verkehrswege oder sonstige Fälle höherer Gewalt usw.) berechtigen uns nach unserer Wahl zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist oder zum Rücktritt oder teilweisen Rücktritt vom Vertrag. Wir sind grundsätzlich berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und darüber Teilrechnungen zu legen.
4.8 Prestige Windows and More Kft. (GmbH) hat ihre Pflicht erfüllt und Gefahrenübergang auf den Käufer tritt ein: Bei Lieferung ab Werk und bei vereinbarter Abholung mit der Meldung der Versandbereitschaft (EXW). Bei Lieferung mit vereinbarter Zusendung mit Übernahme der Ware am vereinbarten Lieferort (CIP). Bei Lieferung mit vereinbarter Montage mit Beendigung der von Prestige Windows and More Kft. (GmbH) vereinbarungsgemäß durchzuführenden Montagearbeiten und erfolgter Abnahme nach ÖNORM B2110.
4.9 Bei Montagen in bestehende Öffnungen ohne vorhandenen Meterriss, die Montage sich nach den gegebenen Mauerlichten richtet und keine Angleichung an die bestehende Fassadenstruktur erfolgt, ohne Rücksicht auf deren Waaggleichheit oder wird der Abbruch der Baustelle eingeleitet und entsprechender Kostenersatz verrechnet.
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4.10 Wir behalten uns vor, Montagen an Subfirmen weiterzugeben.
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5. Gewährleistung & Schadenersatz
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5.1 Die Produkte werden mit dem bei normalem Gebrauch voraussetzenden Eigenschaften geliefert. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung oder Leistung.
5.2 Die Ware ist bei Übernahme unverzüglich auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu kontrollieren. Ersatz bei Glasbruch kann nur erfolgen, wenn dieser bei Anlieferung auf dem Lieferschein vermerkt wird. Spätere Glasbruchreklamationen können nicht mehr anerkannt werden.
5.3 Ist der Gegenstand der Lieferung oder Leistung mangelhaft, so hat Prestige Windows and More Kft. (GmbH) das Recht, entweder den Mangel zu verbessern oder eine Ersatzlieferung zu leisten. Mängelrügen hat der Käufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Kalendertagen, in jedem Fall jedoch vor Einbau und Montage der Ware, schriftlich geltend zu machen. Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, es sei denn, Prestige Windows and More Kft. (GmbH) oder deren Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder krass grobe Fahrlässigkeit zur Last.
5.4 Durch die Mängelbehebung wird die Gewährleistungsfrist nicht verlängert.
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5.5 Prestige Windows and More Kft. (GmbH) übernimmt keine Gewährleistung von nicht von ihr zu vertretenden Mängeln insbesondere hervorgerufen durch unsachgemäße Bedienung, höhere Gewalt, Elementarschäden, Wasserschaden, Brand, Sturz usw., Nichtbefolgung der Vorschriften über Pflege und Wartung.
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5.6 Für beigestellte Materialien (wie Glas) wird die Gewährleistung ausgeschlossen und keine Haftung übernommen
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5.7 Montagemängel und alle hieraus resultierenden Fehlfunktionen sind ausschließlich von der betreffenden Montagefirma zu vertreten, und fallen nicht in die Prestige Windows and More Kft Garantien.
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5.8. Eventuelle Gewährleistungsansprüche oder Garantieansprüche entbinden den Käufer nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen. Eine Aufrechnung des Käufers mit unbestätigten Gewährleistungs- oder Garantieansprüchen gegenüber Forderungen von Bruckner ist unzulässig und gilt als ausgeschlossen.
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5.9 Bei Fenstern, die durch unsachgemäße Montage und Hantieren mit spitzen Gegenständen beschädigt werden, erlischt eine allfällige Garantie und kann nicht mehr geltend gemacht werden.
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5.10 Für Veränderungen des Erscheinungsbildes der Oberfläche, insbesondere in Folge von Verschmutzungen, besteht keine Garantie und Gewährleistung. Garantie gilt bzw. Gewährleistungsansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn folgende Punkte beachtet werden:
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5.10.1 Außenliegende Bauteile sind einer sehr starken Beanspruchung durch aggressive Umwelteinflüsse ausgesetzt. Es kann zu Ablagerungen durch Industrieabgase, aggressivem Feinstaub/Pollenstaub und saurem Regen kommen. Durch Regen und Tauwasser können diese Ablagerungen die Oberfläche verätzen, und das Aussehen beeinträchtigen. Darum müssen diese Verschmutzungen auf der Außenseite Ihrer Kunststofffenster, insbesondere laut Anleitung der Prestige Windows and More Kft -Pflegerichtlinien, entfernt werden.
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5.10.2 Oberflächenschäden, verursacht durch aggressive bzw. scheuernde Reinigungsmittel, sind von der Garantieleistung ausgenommen und bilden keine Grundlage für Gewährleistungsansprüche.
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5.10.3 Verfärbungen auf weißen Kunststoffoberflächen, hervorgerufen durch chemische Reaktionen (z.B. durch Zinkpartikelablage von Eternitfassaden oder Eternitfensterbänken) sind nicht Gegenstand von Garantie und Gewährleistung.
5.10.4 Kunststofffenster sind bei Lagerung vor direkter Sonneneinstrahlung zuschützen.
5.10.5 Holzfenster, die ohne geeignete Endbeschichtung (Dickschichtlasur) bestellt werden, werden ohne Zwischenschliff geliefert, und es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass laut ÖNORM B 5303 eine geeignete Oberflächenbeschichtung gemäß ÖNORM B 2230 Teil 1 vom Käufer selbst vorzunehmen ist, da Imprägnierungen allein keinen ausreichenden Schutz des Holzes bieten. Für alle Reklamationen, Mängel oder Schadenersatzforderungen, die aufgrund des Fehlens einer geeigneten Beschichtung mittelbar oder unmittelbar in Zusammenhang stehen, haftet Prestige Windows and More Kft. nicht.
5.10.6 Bei den Holzarten Lärche, Oregon und Kiefer kann es zu Harzaustritten kommen. Diese Harzaustritte sind naturbedingt und können vom Hersteller nicht beeinflusst werden und begründen daher keinen Garantie- oder Gewährleistungsanspruch. Bei fertig lackierten Holzelementen sind durch den natürlichen Werkstoff Holz, bedingt Farbabweichungen möglich und stellen keinen Reklamationsgrund dar.
5.10.7 Holzfenster sind witterungsgeschützt in einem trockenen Raum bei einer max. Luftfeuchtigkeit von 50 % zu lagern.
5.10.8 Bei bereits eingebauten Holzfenstern sind bei Innenputz und Estricharbeiten die Flügel auszuhängen und in trockenen Räumen zwischenzulagern, da es durch die hohe Luftfeuchtigkeit bei diesen Arbeiten zu Verziehungen der Flügel kommen kann.
5.10.9 Holz - Lasuren: Aus spritztechnischen Gründen ist es möglich, dass einzelne Bestandteile eines Elementes (z.B. Glasleiste, Sprosse, o.ä.) geringfügige Farbabweichungen aufweisen. Diese Unterschiede stellen keinen Reklamationsgrund dar. Dies gilt im speziellen auch für Sonderlasuren, für welche vor Auftragserteilung ein Lasurmuster angefertigt wurde. Des Weiteren ist bei Sonderlasuren auch eine geringfügige Gesamtabweichung im Farbton aufgrund des Größenunterschiedes zwischen Handmuster und fertigem Element möglich. Dieser Umstand stellt keinen Reklamationsgrund dar.
5.10.10 Zum Reinigen der Holzoberflächen dürfen keine aggressiven, lösenden oder scheuernden Reinigungsmittel verwendet werden. Um Schäden zu vermeiden sind daher salmiak- oder alkoholhältige bzw. ätzende Reiniger zu vermeiden.
5.10.11 Ungeeignete Klebebänder bei Abklebearbeiten dürfen nicht verwendet werden. Es dürfen zum Abkleben der Holzfenster nur Klebebänder verwendet werden, welche den ausdrücklichen Vermerk, für die Verwendung dieses Zwecks, aufweisen. Holzoberflächen sind regelmäßig mit Pflegemitteln zu behandeln. Beschädigungen des Anstriches sind sofort mit geeigneten Materialienauszubessern (z.B. Hagelschäden, Holzrisse, Kratzer usw.).
5.10.12 Wenn Prestige Windows and More Kft. (GmbH) -Holzelemente durch eine Folie geschützt sind, sind diese Folien sofort nach dem Einbau abzuziehen, da es ansonsten zu Beeinträchtigungen der Farboberfläche kommen kann.
5.10.13 Bei eloxierten Oberflächen, Aluminium hat eine Grundreinigung sowie zwei Mal jährlicher Reinigung nach GRM-Richtlinien (Gütegemeinschaft für die Reinigung von Metallfassaden) zu erfolgen. Vergleichsbasis für Garantie- bzw Gewährleistungsansprüche ist der nach DIN 67530 ermittelte Glanzgrad, der mindestens 30 % des ursprünglichen Wertes beträgt.
5.10.14 Zum Reinigen von eloxierten Oberflächen und Aluminium müssen Neutralreiniger eingesetzt werden, die keinen schädlichen Einfluss auf Oxid- oder Pulverbeschichtung haben.
5.10.15 Für nicht PVD-beschichtete Messingdrücker gibt es keine Oberflächen-Garantie.
5.10.16 Farbunterschiede an Eloxierungen und Pulverbeschichtungen bei Sprossen zueinander und Sprossen zu dem jeweiligen Fensterrahmen sowie bei Aluprofilen und Rolloschienen, sind herstellungs- bzw. materialbedingt und stellen keinen Reklamationsgrund dar.
5.10.17 Abweichungen oder leichte Farbunterschiede bei Holzstrukturen von Aluminiumschalen sind produktionsbedingt, um eine holzähnliche Strukturierung zu erlangen, und stellen somit keinen Reklamationsgrund dar.
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5.11 Gewährleistungsansprüche und Garantieleistungen können erst nachvollständiger Bezahlung beansprucht werden.
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6. Glas
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6.1 Prestige Windows and More Kft gewährt bei Isolierglaselementen (2fach- oder 3fach-Verglasung) 5 Jahre Garantie gegen Kondenswasserbildung im Scheibenzwischenraum. Glas als unterkühlte Schmelze gehört zu den spröden Materialien, die keine plastische Verformung (wie z.B. Metalle) zulassen. Bei Überschreiten der Elastizitätsgrenze durch thermische und / oder mechanische Einwirkungen führt dies unmittelbar zum Scheibenbruch. Bei unsachgemäßer Behandlung kann keine Garantie übernommen werden.
6.2 System bedingt ist es aufgrund der Dimensionierung des Glaszwischenraumes, des Querschnittes, der Art der Kreuzverbindungen und der dabei auftretenden Toleranz nicht möglich, eine völlig steife Innensprossenverbindung bzw. Scheinstegverbindung, die eine Scheibenberührung bei Erschütterung verhindert, herzustellen. Beim Öffnen und Schließen der Fenster, aber auch bei Erschütterungen durch den Straßenverkehr kann es zu Klirreffekten kommen. Diese sind aufgrund der technischen Gegebenheiten kein Reklamationsgrund.
6.3 Durch Sonneneinstrahlung bzw. durch die Änderung des äußeren barometrischen Druckes kann es zu Ausbauchungen oder Einbuchtungen der Glasscheiben kommen. Diese aufgrund physikalischer Erscheinungen entstehenden Effekte liegen außerhalb unseres Einflussbereiches und sind daher kein Reklamationsgrund.
6.4 Bei lsoliergläsern können vereinzelt in der Ansicht mehr- oder minderstarke Farbeffekte in Ring- oder Streifenform auftreten. Diese sind auf eine außerordentliche Planparallelität der einzelnen Glasscheiben zurückzuführen. Diese Interferenzerscheinungen sind produktionsbedingt, da eine optimale Planparallelität der Glasscheiben aus Gründen einer verzugsfreien Durchsicht gefordert wird und stellen somit keinen Reklamationsgrund dar.
6.5 Bei 3-fach-lsolierglas werden die Lichtstrahlen durch sechs Glasoberflächengebrochen bzw. abgelenkt, wodurch es speziell bei Nacht zu mehrfacher Spiegelung bestimmter Gegenstände kommen kann. Es handelt sich hier um das reinphysikalische Phänomen der Lichtbrechung und stellt keinesfalls einen Reklamationsgrund dar. Für allgemeine visuelle Prüfungen von Isolierglas gilt die Richtlinie des Bundesinnungsverbandes des Glashandwerkes Hatamar oder die Ö-Norm 3714.
6.6 Zwischen Heizkörper und Isolierglas muss ein Mindestabstand von 30 cm in der Höhe eingehalten werden, um schädliche Belastungen an der Verglasungseinheit zu vermeiden. Gleichzeitig sollte der Heizkörper dem Breitenmaß der Isolierglas-Einheit entsprechen, um eine gleichmäßige Erwärmung der Scheibe zu gewährleisten. Bei Unterschreitung des oben angeführten Heizkörperabstandes muss aus Sicherheitsgründen ein Strahlenschutz dazwischen geschalten sein, da Prestige Windows and More Kft ansonsten keine Garantie für das lsolierglas übernimmt.
6.7 Produktionsbedingt kann es bei Glasscheiben zu Einschlüssen, Blasen, Punkten, Flecken, Strichen und Ähnlichem kommen, wobei bei einer Glasfläche kleiner gleich 1 m2 max. 4 Stk. mit je max. 3 mm Durchmesser und bei Scheiben, die größer als 1 m2 sind, max. 1 Stk. mit je max. 3 mm Durchmesser je umlaufendem Meter Kantenlänge erlaubt sind.
6.8 Kondensation auf der äußeren Scheibenoberfläche tritt vereinzelt bei Fenstern mit hochwärmegedämmten Scheiben am frühen Morgen bei hoher Luftfeuchtigkeit der Außenluft auf. Die Ursache liegt darin, dass die Oberflächentemperatur der äußeren Scheibe des Wärmefunktionsglases nachts wegen der hohen Wärmedämmung unter die Außentemperatur fällt. Dies bedeutet, die Innentemperatur greift bei den hochwärmegedämmten Isolierscheiben kaum noch auf die Außenscheibe durch.In den frühen Morgenstunden kann es dann vorkommen, dass die Außenluft sich etwas schneller erwärmt als die äußere Fensterscheibe. Wegen der hohen Luftfeuchtigkeit kommt es dann zur Kondensation auf der Außenscheibe. Mit zunehmender Erwärmung der Scheibe verschwindet der Beschlag wieder. Diese Erscheinung bei unserem Wärmefunktionsglas ist ein Beweis für die ausgezeichnete Wärmedämmung. Eine Kondensatbildung sowohl auf der Außen- als auch auf der Innscheibe einer Isolierglaseinheit ist also physikalisch bedingt und kann deshalb nicht als Beanstandung anerkannt werden.
6.9 Benetzbarkeit der Glasoberfläche durch Feuchte: Die Benetzbarkeit der Glasoberfläche kann durch Abdrücke von Rollen, Fingern, Etiketten, Papiermaserungen, Vakuumsaugern, durch Glättmittel oder Gleitmittelunterschiedlich sein. Bei feuchten Glasoberflächen infolge Beschlagbildung, Regen oder Reinigungswasser kann die unterschiedliche Benetzbarkeit sichtbar werden. Derartige Erscheinungen sind charakteristische Merkmale und nicht reklamationsfähig.
6.10 Glas - Eigenfarbe. Aufgrund laufender Verbesserungen seitens der Glasindustrie beim Beschichtungsprozess von Wärmefunktionsgläsern, ist es möglich, dass bei Nachbestellungen die Eigenfarbe der Verglasungen geringfügig differiert. Dieser Umstand ist von Prestige Windows and More Kft. (GmbH.) nicht beeinflussbar und stellt daher keinen Reklamationsgrund dar.
6.11 Spannungsrisse können materialspezifisch nicht ausgeschlossen werden und stellen daher keinen Reklamationsgrund dar. Spannungsrisse bei eingebauten Fenstern sind von der Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen. Hinweis - siehe Qualitätsrichtlinien der Fensterplattform.
6.12 Glasabstandhalter. Die erlaubte Paralitätstoleranz in Bezug auf die Glaskante beträgt ± 3,0 mm. Bei Sonderelementen gilt dieser Grenzwert nicht.
6.13 Butyl darf um 1 mm, an zwei Stellen mit einer Breite von 2 mm und einer Länge von 10 mm in den Scheibenzwischenraum ragen.
6.14 Generell erfolgt die Prüfung der Verglasungseinheit auf Mängel in einem Abstand von ca. 1 m aus einem Betrachtungswinkel, welcher die allgemein übliche Raumnutzung entspricht. Geprüft wird bei diffusem Tageslicht (z.B. bedeckter Himmel), ohne direkter Sonneneinstrahlung und künstlicher Beleuchtung.
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7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Alle Warenlieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum der Prestige Windows and More Kft. (GmbH).
7.2 Von einer Pfändung oder sonstigen Beschlagnahme durch Dritte ist Prestige Windows and More Kft. (GmbH) unverzüglich Mitteilung zu erstatten.
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8. Aufrechnungsverbot
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8.1 Der Käufer verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Das gilt nicht gegenüber Verbraucher für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit und für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit unserer Forderung stehen, gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt sind. In diesen Fällen besteht für Verbraucher die Möglichkeit zur Aufrechnung.
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9. Übergabe/Übernahme
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Hat eine förmliche Übernahme zu erfolgen, gilt die Übernahme als erfolgt, wenn der Käufer die Leistung in seiner Verfügungsmacht übernommen hat. Sind Teile der Leistung bereits vertragsmäßig fertig gestellt und erfolgt durch den Käufer die bestimmungsgemäße Benutzung derselben bereits vor dem vereinbarte Übernahmetermin, gilt dies als Übernahme, sofern keine andere Vereinbarung laut ÖNORM B2110 vereinbart wurden.
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10. Gerichtsstand & Erfüllungsort
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10.1 Für sämtliche Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich dessen Zustandekommen, Anfechtung oder Nichtigkeit gilt ausschließlich ungarisches Recht unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (UNCISG). Die Anwendung des ungarisches IPRG und sonstiger Kollisionsnormen ist ausdrücklich ausgeschlossen. Für Klagen von Prestige Windows and More Kft. (GmbH), insbesondere aus Warenlieferungen oder zustande gekommenen Aufträgen oder Verträgen gilt unbeschadet der sich aus dem Gesetzergebenden Gerichtsstände die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in H-9023 Györ. Für Klagen gegen Prestige Windows and More Kft. (GmbH) wird das sachlich zuständige Gericht in H-9023 Györ als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
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10.2 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Corvin u.16., 9023 Györ. Anzuwenden ist ungarisches Recht.
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11. Sonstiges
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11.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder lückenhaft sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt als vereinbart, was in rechtlich zulässiger Weise der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.
11.2 Die Regeln für Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG haben bei allfälligen Widersprüchen zu diesen Bestimmungen Vorrang. Dabei treten nur die betroffenen Regeln dieser AGB zurück, nicht aber die übrigen.
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Ich (Wir) bestätige(n) durch meine (unsere) Unterschrift, dass ich (wir) auf die im oben stehenden Vertragstext enthaltenen Bestimmungen hingewiesen bzw. aufmerksam gemacht wurden und erkläre(n) diese mit der Unterzeichnung zum Vertragsinhalt.
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Ort, Datum Kunde
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